Voraussetzungen für die Section 15 Erklärung
Registerinhaber, die die ersten Hürden der Markeneintragung erfolgreich überwunden haben, sind berechtigt, eine Section 15 Erklärung der Unanfechtbarkeit einzureichen. Diese Erklärung steht für Marken zur Verfügung, die nach dem Eintragungsdatum fünf Jahre lang ununterbrochen im Geschäftsverkehr benutzt wurden. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Marken automatisch für diesen Status in Frage kommen; sie müssen originär unterscheidungskräftig sein und ihre Unterscheidungskraft über die Jahre hinweg bewahrt haben.
Rechtliche Vorteile
Der wesentliche rechtliche Vorteil der Einreichung einer Section 15 Erklärung der Unanfechtbarkeit besteht in der Stärkung der rechtlichen Stellung einer Marke. Nach der Bewilligung dient diese Erklärung als unwiderleglicher Nachweis des ausschließlichen Rechts, die eingetragene Marke im Geschäftsverkehr zu benutzen. Das bedeutet, dass die Gültigkeit der Marke und die ausschließlichen Rechte des Inhabers daran vor Gericht als unbestreitbar gelten. Unanfechtbarkeit wirkt als Schutzschild gegen viele mögliche Angriffe auf die Gültigkeit der Marke, einschließlich Ansprüche aufgrund von beschreibendem Charakter oder Verwechslungsgefahr.
Darüber hinaus erlangen unanfechtbare Marken Immunität gegenüber bestimmten Arten von Angriffen, etwa der Behauptung, die Marke sei lediglich beschreibend oder sie sei zu einer Gattungsbezeichnung geworden. Diese Immunität kann Markeninhabern sowohl Zeit als auch Ressourcen ersparen, die andernfalls für die Verteidigung gegen derartige Angriffe aufgewendet würden.
Strategische Vorteile
Aus strategischer Sicht bietet die Section 15 Erklärung Markeninhabern mehrere Vorteile, die ihre Marktposition stärken können:
Abschreckung: Eine unanfechtbare Marke sendet potenziellen Verletzern und Wettbewerbern ein deutliches Signal, dass die Gültigkeit der Marke und die ausschließlichen Rechte fest etabliert sind. Dies kann unbefugte Benutzung abschrecken und die Wahrscheinlichkeit von Streitigkeiten verringern.
Lizenzierung und Franchising: Unanfechtbarkeit kann eine Marke für Lizenzierungs- und Franchisingmöglichkeiten attraktiver machen. Potenzielle Partner haben voraussichtlich größeres Vertrauen in eine Marke, der dieser Status zuerkannt wurde.
Investition und Bewertung: Unanfechtbarkeit kann einer Marke erheblichen Wert hinzufügen und sie für Investoren, Kreditgeber und potenzielle Käufer attraktiver machen. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn die Marke ein wertvolles Vermögensgut des Unternehmens ist.
Globaler Schutz: Unanfechtbarkeit kann auch das Verfahren zur Erlangung von Markenschutz in ausländischen Rechtsordnungen erleichtern. Einige Länder können den Status der Marke als unanfechtbar anerkennen und ihm bei der Prüfung von Markenanmeldungen größeres Gewicht beimessen.
Markendurchsetzung: Bei der rechtlichen Verfolgung von Verletzern vereinfacht der unanfechtbare Status das Verfahren und kann zu schnelleren Lösungen führen, da die Gültigkeit der Marke bereits feststeht.
Kosten
Für die meisten Mandanten reichen wir die Erklärung der Unanfechtbarkeit in der Regel ein, wenn wir eine Markenverlängerung einreichen. Wir berechnen zusätzlich $99 und es fallen $250 Amtsgebühren pro Klasse an. Sie haben die Möglichkeit, den Service zur Einreichung der Unanfechtbarkeit zu Ihrer Bestellung der Markenverlängerung hinzuzufügen, wenn wir Ihre Zahlungsinformationen erfassen. Die Erklärung kann entweder im Rahmen der Verlängerung im 6. Jahr oder im 10. Jahr eingereicht werden.
