Ein Unterlassungsschreiben (oder Aufforderungsschreiben) bzw. eine entsprechende E-Mail ist eine Korrespondenz, in der angegeben oder angedeutet wird, dass Sie möglicherweise die Marke eines anderen verletzen, und in der gefordert wird, dass Sie die Benutzung der beanstandeten Marke einstellen oder die Einstellung der Benutzung in Betracht ziehen. Sie sollten jedes derartige Schreiben/jede derartige E-Mail ernst nehmen. Bevor Sie entscheiden, wie Sie vorgehen, prüfen Sie die nachstehend beschriebenen Optionen.
Welche Optionen habe ich?
Da es mehrere Möglichkeiten gibt, auf ein Unterlassungsschreiben/eine E-Mail zu reagieren, und diese Optionen jeweils erhebliche rechtliche Folgen haben können, empfehlen wir Ihnen, einen in Markenstreitigkeiten erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Zu den Optionen gehören:
1. Antworten
(a) Wenn Sie eine Grundlage dafür haben, können Sie auf das Schreiben/die E-Mail antworten und die Verletzung bestreiten; oder
(b) Sie können antworten, indem Sie spezifischere Nachweise dazu anfordern, warum der Markeninhaber der Auffassung ist, dass Sie seine Marke verletzen, einschließlich der Prüfung der Daten der Erstbenutzung, ob die Marke bundesweit eingetragen ist, und der geografischen Gebiete, in denen die Marke benutzt wurde.
2. Nichts tun
Sie können sich entscheiden, auf das Schreiben/die E-Mail oder auf etwaige Folgeschreiben/Folge-E-Mails nicht zu antworten. Manche markenrechtlichen Unterlassungsschreiben/E-Mails werden in der Hoffnung versandt, dass einige Empfänger irregeführt oder eingeschüchtert werden und die Benutzung einstellen oder für die Benutzung zahlen, obwohl sie dies nicht tun müssten. Die Entscheidung, nicht zu antworten, sollte jedoch nicht leichtfertig getroffen werden, da Nichtstun ein gewisses Risiko birgt. Wenn Sie später wegen Verletzung haftbar gemacht werden, kann das Gericht feststellen, dass Sie rücksichtslos gehandelt haben, und Sie zu zusätzlichem Schadensersatz verurteilen.
3. Verhandeln
Sie können mit dem Markeninhaber über eine Lizenz zur Benutzung der Marke zu beiderseits akzeptablen Bedingungen verhandeln oder eine Vereinbarung erwirken, dass Sie die Marke nicht verletzen.
4. Eigene Klage erheben
Sie können in Erwägung ziehen, den Markeninhaber auf eine „declaratory judgment“ zu verklagen, mit der festgestellt wird, dass Ihre Marke die Marke nicht verletzt.
Ein in Markenstreitigkeiten erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, unter diesen und anderen Optionen zu entscheiden und sie umzusetzen.
Bedeutet der Erhalt eines Schreibens/einer E-Mail des Markeninhabers, dass ich verklagt werde oder verklagt werden werde?
Der Erhalt eines Schreibens/einer E-Mail bedeutet für sich genommen nicht, dass Sie verklagt wurden. Im Allgemeinen muss der Markeninhaber, wenn eine Klage vor einem Bundesgericht gegen Sie erhoben wird, Ihnen zwei Dokumente zustellen: (1) ein Dokument namens „complaint“, in dem die gegen Sie erhobenen Ansprüche dargelegt werden; und (2) ein Dokument namens „summons“. Die „summons“ wird vom Urkundsbeamten des Gerichts ausgestellt, benennt das Gericht, bei dem Sie verklagt wurden, enthält ein identifizierendes Aktenzeichen und teilt Ihnen mit, bis wann Sie formell auf die „complaint“ antworten müssen. Die Zustellung erfolgt in der Regel durch persönliche Übergabe der Dokumente an Sie oder durch Übergabe der Dokumente an einen Zustellungsbevollmächtigten Ihres Unternehmens. Aufgrund dieses Zustellungserfordernisses wissen Sie in der Regel, wann Sie verklagt wurden.
Was gilt, wenn die Marke nicht bundesweit eingetragen ist oder die Eintragung abgelaufen oder gelöscht wurde?
Eine bundesweite Eintragung ist nicht erforderlich, um Markenrechte zu begründen. Auch wenn eine Markeneintragung abläuft oder gelöscht wird, kann der Markeninhaber weiterhin „Common-Law“-Rechte an der Marke haben. Common-Law-Rechte entstehen durch die tatsächliche Benutzung einer Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen und können es dem Common-Law-Benutzer ermöglichen, die Benutzung durch eine andere Partei vor Gericht erfolgreich anzufechten.
Brauche ich einen Anwalt?
Obwohl Sie nicht verpflichtet sind, einen Anwalt zu haben, um auf ein Unterlassungsschreiben/eine E-Mail zu antworten, kann ein Anwalt Ihnen helfen, den Umfang Ihrer Markenrechte sowie die Stärken und Schwächen der gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu verstehen. Obwohl die Beratung und Vertretung durch Anwälte teuer sein kann, kann die Unterstützung durch einen Anwalt sehr wertvoll sein. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Verhandlung mit der Sie beschuldigenden Partei zu führen und Sie letztlich vor weiteren kostspieligen rechtlichen Problemen zu bewahren.
