Das Supplemental Register steht in der Regel für beschreibende Marken zur Verfügung, sofern sie tatsächlich im Geschäftsverkehr benutzt werden.
Es ist stets eine gute Idee, ins Supplemental Register aufgenommen zu werden, wenn Sie das USPTO nicht davon überzeugen konnten, dass Ihre Marke nicht beschreibend ist.
Das Supplemental Register bietet Vorteile gegenüber gar keiner Eintragung.
Obwohl die Eintragung im Supplemental Register nicht alle Vorteile einer Eintragung im Principal Register bietet, gewährt sie die folgenden Vorteile
(1) Verwendung des Eintragungssymbols ® mit der eingetragenen Marke in Verbindung mit den bezeichneten Waren und/oder Dienstleistungen, wodurch die Öffentlichkeit über die Eintragung informiert wird und Dritte potenziell davon abgehalten werden, verwechslungsfähig ähnliche Marken zu verwenden.
(2) Aufnahme der eingetragenen Marke in die Datenbank des USPTO für eingetragene und anhängige Marken, wodurch (a) Dritte sie leichter in Markenrecherchenberichten finden können, (b) die Öffentlichkeit über die Eintragung informiert wird und somit (c) Dritte potenziell davon abgehalten werden, verwechslungsfähig ähnliche Marken zu verwenden.
(3) Verwendung der Eintragung durch einen Prüfer des USPTO als Hindernis für die Eintragung verwechslungsfähig ähnlicher Marken in von Dritten eingereichten Markenanmeldungen.
(4) Verwendung der Eintragung als Grundlage für die Erhebung einer Markenverletzungsklage vor einem Bundesgericht, was zwar teurer ist als vor einem einzelstaatlichen Gericht, jedoch Richter mit mehr Markenerfahrung, oft schnellere Entscheidungen sowie die Möglichkeit bedeutet, Unterlassungsansprüche, tatsächlichen Schadensersatz sowie Anwaltsgebühren und Kosten geltend zu machen.
(5) Verwendung der Eintragung als Grundlage für die Einreichung einer Markenanmeldung in bestimmten ausländischen Ländern gemäß internationalen Verträgen.
Beachten Sie, dass viele Marken für neuere Unternehmen zunächst als Eintragungen im Supplemental Register beginnen, wenn die Marke ein Merkmal, einen Zweck oder eine Funktion der Waren oder Dienstleistungen beschreibt, für die die Anmeldung erfolgt. Durch fortgesetzte Benutzung und Durchsetzung einer Marke im Laufe der Zeit kann die Marke jedoch eine „erworbene Unterscheidungskraft“ erlangen, sodass sie künftig für eine Eintragung im Principal Register in Betracht kommen kann. In der Regel ist es sinnvoll, dieses Thema erneut aufzugreifen, wenn der Zeitpunkt für die Einreichung Ihrer ersten Markenverlängerung gekommen ist, 5 Jahre nach der Eintragung Ihrer Marke im Supplemental Register.
