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Wer kann Inhaber einer U.S.-Marke sein

Sie oder Ihr Unternehmen müssen nicht in den USA ansässig sein, um Inhaber einer U.S.-Marke zu sein.

Jeder auf der Welt kann Inhaber einer U.S.-Marke sein

Jede natürliche Person oder jedes Unternehmen ist unabhängig vom Standort berechtigt, eine U.S.-Marke anzumelden.

Natürliche Personen müssen keine U.S.-Staatsbürger sein.

Unternehmen müssen nicht in den USA gegründet sein oder physische Büros in den USA haben.

Sie benötigen keine U.S.-Postanschrift.

Gibt es Einschränkungen für ausländische Unternehmen und ausländische Staatsangehörige?

Ausländische Unternehmen und ausländische natürliche Personen können kein Konto beim U.S. Patent and Trademark Office registrieren.

Sie sind verpflichtet, einen zugelassenen U.S.-Markenanwalt zu beauftragen, der sie in allen Einreichungen vor dem Amt vertritt.

Welche Unterlagen müssen ausländische Markeninhaber vorlegen?

Abgesehen von der Verpflichtung, einen zugelassenen U.S.-Anwalt zu beauftragen, ist das Verfahren für ausländische Anmelder dasselbe wie für U.S.-Anmelder.

Wir benötigen lediglich die Zahlung für eine unserer Markendienstleistungen, um zu beginnen. Dann benötigen wir einige Angaben zu Ihrer Marke, Ihre Postanschrift (die sich überall auf der Welt befinden kann) sowie Angaben zu Ihren Produkten und Dienstleistungen.

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