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Anmeldungen auf Grundlage ausländischer Markenanmeldungen

Sie können eine US-Markenanmeldung auf Grundlage einer ausländischen Anmeldung einreichen, ohne eine Benutzung in den USA nachzuweisen, müssen jedoch das US-Recht einhalten.

Innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung einer ausländischen Markenanmeldung ist es möglich, diese Anmeldung als Grundlage für die Einreichung einer US-Anmeldung zu verwenden.

Ein Vorteil der Verwendung einer ausländischen Markenanmeldung als Anmeldegrundlage für eine US-Anmeldung besteht darin, dass Sie keine Benutzung im Geschäftsverkehr innerhalb der USA nachweisen müssen, um Ihre erste Markeneintragung zu erlangen. Allerdings müssen Sie die Benutzung der Marke im Geschäftsverkehr innerhalb der Vereinigten Staaten nachweisen, wenn die Marke zwischen dem 5. und 6. Jahr nach dem Datum der US-Markeneintragung verlängert wird.

Beachten Sie, dass Ihre US-Anmeldung mit Ihrer ausländischen Anmeldung identisch sein und dieselbe Marke sowie dieselben Waren und Dienstleistungen umfassen muss.

Wenn Ihre ausländische Anmeldung beispielsweise ein Logo betrifft, muss Ihre US-Anmeldung dasselbe, identische Logo umfassen. Darüber hinaus müssen die internationalen Klassen und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen Ihrer ausländischen Anmeldung in Ihre US-Anmeldung übernommen werden. Sie können Ihrer US-Anmeldung keine Waren und Dienstleistungen hinzufügen, die in Ihrer ausländischen Anmeldung nicht aufgeführt sind, und Ihre ausländische Anmeldung als Anmeldegrundlage für diese neuen Waren und Dienstleistungen beanspruchen. Wenn Sie jedoch nur einige der in Ihrer ausländischen Anmeldung aufgeführten Klassen schützen möchten und nicht alle, ist das zulässig.

Um Ihre US-Anmeldung abzuschließen, die auf Grundlage einer ausländischen Markeneintragung eingereicht wird, müssen wir dem US-Prüfer eine Kopie der ausländischen Markeneintragung, ins Englische übersetzt, vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt wird die ausländische Markeneintragung überprüft, um sicherzustellen, dass die internationalen Klassen sowie die Waren und Dienstleistungen mit der US-Anmeldung übereinstimmen, bevor eine Markeneintragung erteilt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Vorliegen einer ausländischen Anmeldung oder Markeneintragung nicht garantiert, dass für Ihre Marke eine Markeneintragung in den USA erteilt wird. Jede Anmeldung wird unabhängig von der Anmeldegrundlage auf die Einhaltung des US-Markenrechts und auf Verwechslungsgefahr mit früher angemeldeten und eingetragenen US-Marken geprüft.


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