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Überblick über die Anforderungen an Markenanmeldungen in den Vereinigten Staaten

Ein Überblick auf hoher Ebene über das Markenanmeldungsverfahren in den USA.

Markavo arbeitet weltweit mit Anwälten und Kanzleien zusammen, um sie bei der Sicherung der Marken ihrer Mandanten in den USA zu unterstützen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an uns.

Welche Arten von Anmeldungen können eingereicht werden?

In den Vereinigten Staaten können Markenanmeldungen eingereicht werden für:

  1. Wortmarken: Marken, die ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben oder Zahlen bestehen, ohne eine bestimmte Schriftart, Größe oder Farbe.

  2. Bildmarken: Marken, die stilisierte Schrift, Logos oder andere grafische Elemente enthalten.

  3. Kombinierte Marken: Marken, die sowohl Wort- als auch Bildelemente enthalten.

  4. Dienstleistungsmarken: Ähnlich wie Marken, jedoch zur Kennzeichnung und Unterscheidung von Dienstleistungen statt Waren.

  5. Kollektivmarken: Verwendet von Mitgliedern einer Genossenschaft, Vereinigung oder einer anderen kollektiven Gruppe, um sich mit einem bestimmten Standard oder einer Organisation zu identifizieren.

  6. Zertifizierungsmarken: Kennzeichnen, dass Waren oder Dienstleistungen bestimmte von der zertifizierenden Organisation festgelegte Standards erfüllen.

Was ist die Grundlage für die Einreichung einer Markenanmeldung?

Das United States Patent and Trademark Office (USPTO) erkennt mehrere Grundlagen für die Einreichung einer Markenanmeldung an:

  1. Benutzung im Geschäftsverkehr (§1(a)): Die Marke wird bereits im Geschäftsverkehr in Verbindung mit den in der Anmeldung aufgeführten Waren/Dienstleistungen benutzt.

  2. Benutzungsabsicht (§1(b)): Der Anmelder hat die ernsthafte Absicht, die Marke im Geschäftsverkehr zu benutzen, hat dies jedoch noch nicht getan.

  3. Ausländische Anmeldung (§44(d)): Der Anmelder hat innerhalb von sechs Monaten vor der US-Anmeldung eine ausländische Anmeldung für dieselbe Marke in seinem Heimatland eingereicht.

  4. Ausländische Eintragung (§44(e)): Der Anmelder ist Inhaber einer ausländischen Eintragung für dieselbe Marke.

  5. Schutzausdehnung nach dem Madrid Protocol (§66(a)): Der Anmelder beantragt eine Ausdehnung einer internationalen Registrierung auf die USA.

Welche Anforderungen gelten, um einen Anmeldetag zu erhalten?

Um einen Anmeldetag zu sichern, muss eine Markenanmeldung Folgendes enthalten:

  1. Name und Anschrift des Anmelders: Vollständiger gesetzlicher Name und Anschrift der anmeldenden juristischen Person oder natürlichen Person.

  2. Klare Abbildung der Marke: Eine Darstellung der einzutragenden Marke.

  3. Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen: Eine genaue Angabe der mit der Marke verbundenen Waren/Dienstleistungen.

  4. Anmeldegrundlage: Angabe der Anmeldegrundlage, beispielsweise Benutzung im Geschäftsverkehr oder Benutzungsabsicht.

  5. Anmeldegebühr: Zahlung der entsprechenden Anmeldegebühr für jede Klasse von Waren/Dienstleistungen.

Welche zusätzlichen Anforderungen müssen alle Anmeldungen erfüllen, um zur Eintragung zu gelangen?

Über die anfänglichen Anmeldeanforderungen hinaus müssen alle Markenanmeldungen Folgendes erfüllen:

  1. Benutzungsnachweis: Bei Anmeldungen auf der Grundlage der Benutzung ist ein Benutzungsnachweis erforderlich, der die tatsächliche Benutzung im Geschäftsverkehr belegt.

  2. Benutzungserklärung/Absichtserklärung: Eine versicherte Erklärung, die die Benutzung oder die Absicht zur Benutzung der Marke im Geschäftsverkehr bestätigt.

  3. Klare Beschreibung: Eine detaillierte Beschreibung der Marke, insbesondere bei Bildmarken.

  4. Klassifikation: Korrekte Klassifikation der Waren/Dienstleistungen gemäß dem Nizzaer Abkommen.

  5. Unterscheidungskraft: Die Marke muss geeignet sein, die Waren/Dienstleistungen des Anmelders von denen anderer zu unterscheiden.

Welche zusätzlichen Anforderungen gelten für Anmeldungen auf der Grundlage der Benutzung?

Für Anmeldungen auf der Grundlage der Benutzung im Geschäftsverkehr (§1(a)) gelten zusätzlich folgende Anforderungen:

  1. Tatsächliche Benutzung im Geschäftsverkehr: Die Marke muss zum Zeitpunkt der Einreichung tatsächlich im Geschäftsverkehr benutzt werden.

  2. Benutzungsnachweis: Einreichung eines Benutzungsnachweises je Klasse, der die Marke in der im Geschäftsverkehr benutzten Form zeigt.

  3. Daten der Erstbenutzung: Angabe der Daten der Erstbenutzung der Marke überhaupt und im Geschäftsverkehr.

Welche zusätzlichen Anforderungen gelten für Anmeldungen auf der Grundlage der Benutzungsabsicht?

Für Anmeldungen auf der Grundlage der Benutzungsabsicht (§1(b)) gelten zusätzlich folgende Anforderungen:

  1. Absichtserklärung: Eine ernsthafte Absicht, die Marke im Geschäftsverkehr zu benutzen.

  2. Amendment to Allege Use/Statement of Use: Einreichung eines Amendment to Allege Use oder eines Statement of Use zusammen mit Benutzungsnachweisen, nachdem die Marke im Geschäftsverkehr benutzt wurde, jedoch vor der Eintragung.

  3. Verlängerungsanträge: Bis zu fünf Verlängerungen um jeweils sechs Monate zur Einreichung des Statement of Use, wenn die Marke noch nicht im Geschäftsverkehr benutzt wurde.

Was geschieht nach Einreichung der Anmeldung?

Sobald eine Markenanmeldung eingereicht wurde:

  1. Prüfung: Das USPTO prüft die Anmeldung auf Einhaltung der Anmeldeanforderungen und mögliche Konflikte mit bestehenden Marken.

  2. Office Actions: Der Prüfer kann Office Actions erlassen, die eine Klarstellung verlangen oder eine Zurückweisung aus verschiedenen Gründen enthalten.

  3. Veröffentlichung zur Widerspruchseinlegung: Wird die Anmeldung zugelassen, wird die Marke im Official Gazette veröffentlicht, sodass Dritte innerhalb von 30 Tagen Widerspruch gegen die Eintragung einlegen können.

  4. Notice of Allowance: Bei Anmeldungen auf der Grundlage der Benutzungsabsicht wird nach erfolgreichem Widerspruchsverfahren oder wenn kein Widerspruch eingelegt wurde, eine Notice of Allowance erlassen.

  5. Eintragungsurkunde: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind und kein Widerspruch Erfolg hat, gelangt die Marke zur Eintragung, und eine Eintragungsurkunde wird ausgestellt.

  6. Zur Veröffentlichung zugelassen (Approved for PUB): Dieser Status zeigt an, dass der Prüfer des USPTO Ihre Anmeldung nach Klärung vorheriger Fragen zugelassen hat und sie für die Veröffentlichungsphase vorbereitet.

  7. Mindestanforderung erfüllt: Zeigt an, dass alle Prüfungsfragen geklärt wurden und die Anmeldung für die Veröffentlichung infrage kommt; dies dient als Bestätigung der Freigabe für die nächste Phase.

  8. Zur Widerspruchseinlegung veröffentlicht: Diese Phase umfasst eine obligatorische Widerspruchsfrist von 30 Tagen, in der das USPTO die Marke im Official Gazette veröffentlicht, sodass Dritte die Eintragung gegebenenfalls anfechten können.

Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Anmeldung zur Eintragung gelangt?

Der Zeitrahmen, bis eine Markenanmeldung zur Eintragung gelangt, ist unterschiedlich, beträgt jedoch in der Regel:

  1. Erste Prüfung: 3 bis 4 Monate nach der Einreichung.

  2. Erwiderung auf Office Actions: 3-6 Monate zur Erwiderung auf jede Office Action.

  3. Veröffentlichung: Etwa 1 Monat nach der Zulassung.

  4. Widerspruchsfrist: 30 Tage, verlängerbar auf bis zu 90 Tage.

  5. Notice of Allowance: Bei Anmeldungen auf der Grundlage der Benutzungsabsicht, erlassen nach der Widerspruchsfrist.

  6. Statement of Use: Muss innerhalb von 6 Monaten nach der Notice of Allowance eingereicht werden, verlängerbar auf bis zu 36 Monate.

  7. Erteilung der Eintragung: In der Regel innerhalb von 9 bis 12 Monaten bei Anmeldungen auf der Grundlage der Benutzung; länger bei Anmeldungen auf der Grundlage der Benutzungsabsicht, abhängig von der Einreichung der Benutzungsnachweise.

  8. Während der Veröffentlichungs- und Widerspruchsfrist können Dritte Widerspruch gegen Ihre Anmeldung einlegen; diese Frist beträgt 30 Tage und kann unter bestimmten Umständen auf bis zu 90 Tage verlängert werden.

  9. Bearbeitung nach der Veröffentlichung kann mehrere Monate dauern, insbesondere wenn kein Widerspruch eingelegt wird, aber administrative Schritte den Abschluss der Eintragung verzögern.

  10. Bitte beachten Sie, dass selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist Verzögerungen bei Statusaktualisierungen aufgrund zusätzlicher administrativer Bearbeitung auftreten können.

Im Durchschnitt kann das Verfahren zwischen 12 und 18 Monaten dauern, wobei Anmeldungen auf der Grundlage der Benutzungsabsicht aufgrund der Anforderungen an die Benutzung im Geschäftsverkehr und etwaiger beantragter Verlängerungen potenziell länger dauern können. Anmelder können feststellen, dass der Status nach Ablauf der Widerspruchsfrist über einen längeren Zeitraum als "Published for Opposition" bleibt. Dies ist häufig auf eine verlängerte administrative Bearbeitung zurückzuführen, bevor die endgültige Eintragungsurkunde ausgestellt wird.

Das Verständnis dieser Anforderungen und Zeitrahmen ist entscheidend, um das Markenanmeldungsverfahren effizient zu durchlaufen und den Schutz der Marken Ihrer Mandanten in den Vereinigten Staaten zu sichern.

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