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Anmeldungen auf Grundlage der Benutzungsabsicht in den USA

Eine Markenanmeldung auf Grundlage der Benutzungsabsicht reserviert Rechte vor der Benutzung, sichert die Priorität und verzögert die vollständige Eintragung bis zur Benutzung im Geschäftsverkehr.

Markenrechte basieren auf der Benutzung innerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie eine Marke nicht zur Bewerbung Ihrer Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern oder als Bezeichnung eines Produkts verwenden, das derzeit hergestellt und an Verbraucher verkauft wird, ist eine Markeneintragung nicht möglich.

Trotz der Voraussetzung der Benutzung im Geschäftsverkehr zum Schutz einer Marke ist es dennoch möglich, Ihre gewünschte Marke zu reservieren, während Sie Ihr Unternehmen aufbauen, damit eine andere Partei in der Zwischenzeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Marke sichert. Dies erfolgt durch die Einreichung Ihrer Markenanmeldung auf Grundlage Ihrer Benutzungsabsicht, die Marke in der Zukunft zu benutzen.

Die Einreichung, bevor Sie eine Marke im Geschäftsverkehr benutzt haben, kann das United States Patent and Trademark Office (USPTO) dazu veranlassen, eine Office Action zu erlassen, die verlangt, dass die Anmeldung auf eine Grundlage der Benutzungsabsicht umgestellt wird. Diese Anpassung erfordert die Einreichung von Nachweisen über die künftige Benutzung der Marke im Geschäftsverkehr zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Nachteil einer Anmeldung auf Grundlage der Benutzungsabsicht besteht darin, dass sie teurer ist als andere Arten von Anmeldungen, die Mehrkosten verteilen sich jedoch über ein Jahr oder länger. Etwa 8 Monate nach Einreichung der Anmeldung auf Grundlage der Benutzungsabsicht müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Marke im Geschäftsverkehr benutzt wird, indem Sie eine Statement of Use einreichen, für die in der Regel Amtsgebühren in Höhe von $150 anfallen. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt keine Benutzung im Geschäftsverkehr nachweisen können, kann eine Verlängerung um 6 Monate beantragt werden, die in der Regel weitere Amtsgebühren in Höhe von $125 kostet. Sie können eine Markenanmeldung bis zu 36 Monate aktiv halten, sofern Sie Ihre Verlängerungen rechtzeitig einreichen.

Die Einreichung, bevor die Marke aktiv benutzt wird, kann Fragen zur Anwendbarkeit des Anmeldetags gegenüber dem Datum der Erstbenutzung aufwerfen und möglicherweise zu Verzögerungen oder Komplikationen beim USPTO führen.

Der Vorteil einer Anmeldung auf Grundlage der Benutzungsabsicht besteht darin, dass der Anmeldetag Ihrer Markenanmeldung als Ihr Datum der Erstbenutzung gilt, sobald Ihre Marke eingetragen wird. Selbst wenn Sie zwei Jahre benötigen, um Ihre Marke tatsächlich im Geschäftsverkehr zu benutzen, gilt das Datum der Einreichung der Anmeldung als der Tag, an dem Ihre bundesweiten Markenrechte beginnen. Dies ist wichtig, falls es jemals zu einem Konflikt mit einer anderen Marke kommt, da die Marke mit dem früheren Benutzungsdatum in der Regel gewinnt. Schließlich blockiert Ihre Anmeldung auf Grundlage der Benutzungsabsicht andere Unternehmen daran, eine mit Ihrer identische oder ähnliche Marke zu sichern, während Sie daran arbeiten, Ihre Waren und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Im Allgemeinen ist eine Anmeldung auf Grundlage der Benutzungsabsicht eine gute Wahl, wenn Sie eine erhebliche Zeit benötigen, um Ihre Waren und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, und Sie sehr in die Verwendung einer bestimmten Marke investiert sind.

Zusätzlich ist es bei der Einreichung Ihrer Anmeldung wesentlich, stichhaltige unterstützende Nachweise der beabsichtigten oder tatsächlichen Benutzung im Geschäftsverkehr vorzulegen, beispielsweise Fotos, die die Marke bei der Benutzung während relevanter Veranstaltungen oder auf zugehörigen Produkten zeigen. Dies gewährleistet eine reibungslosere Bearbeitung und minimiert Herausforderungen.




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