Jederzeit nach der Eintragung einer ausländischen Marke ist es möglich, die Eintragung als Grundlage für die Einreichung einer US-Anmeldung zu verwenden.
Ein Vorteil der Verwendung einer ausländischen Markeneintragung als Anmeldegrundlage für eine US-Anmeldung besteht darin, dass Sie keine Benutzung im Geschäftsverkehr innerhalb der USA nachweisen müssen, um Ihre erste Eintragung zu erlangen. Allerdings müssen Sie die Benutzung der Marke im Geschäftsverkehr innerhalb der Vereinigten Staaten nachweisen, wenn die Marke zwischen dem 5. und 6. Jahr nach dem Datum der US-Eintragung verlängert wird.
Beachten Sie, dass Ihre US-Anmeldung mit Ihrer ausländischen Eintragung identisch sein und dieselbe Marke sowie dieselben Waren und Dienstleistungen umfassen muss.
Wenn Ihre ausländische Eintragung beispielsweise ein Logo betrifft, muss Ihre US-Anmeldung dasselbe, identische Logo umfassen. Darüber hinaus müssen die internationalen Klassen und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen Ihrer ausländischen Eintragung in Ihre US-Anmeldung übernommen werden. Sie können Ihrer US-Anmeldung keine Waren und Dienstleistungen hinzufügen, die in Ihrer ausländischen Eintragung nicht aufgeführt sind, und Ihre ausländische Eintragung als Anmeldegrundlage für diese neuen Waren und Dienstleistungen geltend machen. Wenn Sie jedoch nur einige der in Ihrer ausländischen Eintragung aufgeführten Klassen schützen möchten und nicht alle, ist dies zulässig.
Um Ihre US-Anmeldung, die auf Grundlage einer ausländischen Eintragung eingereicht wird, abzuschließen, müssen wir dem US-Markenprüfer eine Kopie der ausländischen Eintragung in englischer Übersetzung vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt wird die ausländische Eintragung überprüft, um sicherzustellen, dass die internationalen Klassen sowie die Waren und Dienstleistungen mit der US-Anmeldung übereinstimmen, bevor eine Eintragung erteilt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine ausländische Eintragung nicht garantiert, dass für Ihre Marke eine Eintragung in den USA erteilt wird. Jede US-Anmeldung wird auf die Einhaltung des US-Markenrechts und auf verwechslungsfähige Ähnlichkeit mit früher angemeldeten und eingetragenen US-Marken geprüft.
