Bei Markavo haben wir unsere Services zur Aufrechterhaltung mexikanischer Marken in zwei getrennte, schlanke Abläufe unterteilt, um genau der Art und Weise zu entsprechen, wie Marken nach mexikanischem Recht verwaltet werden:
Benutzungserklärung (Einhaltung im 3. Jahr) — Verpflichtende eigenständige Einreichung, fällig im dritten Jahr nach der Eintragung.Jetzt starten →
Markenverlängerung (Verlängerung um 10 Jahre) — Vollständige Verlängerung Ihrer Eintragung, die die erforderliche Benutzungserklärung umfasst. Jetzt starten →
Diese Trennung bietet Ihnen je nachdem, wo Sie sich im Lebenszyklus Ihrer Marke befinden, eine klarere und kostengünstigere Option. Beide Services werden von erfahrenen Markenanwälten mit elektronischer Einreichung beim IMPI (Mexikanisches Institut für gewerbliches Eigentum) durchgeführt.
Hinweis: Sie können auch in mexikanischen Pesos (MXN) bezahlen, indem Sie die Währungsauswahl oben auf der Markavo-Website verwenden, die die Preise umrechnet und in der Landeswährung anzeigt.
Was ist der Service für die Benutzungserklärung?
Dies ist die verpflichtende Einreichung zur Einhaltung der Vorschriften, die für Marken erforderlich ist, die am oder nach dem 10. August 2018 eingetragen/erteilt wurden. Sie müssen eine Erklärung über die tatsächliche und wirksame Benutzung innerhalb von drei Monaten nach dem dritten Jahrestag des Eintragungs- (Erteilungs-)Datums Ihrer Marke durch das IMPI einreichen.
Unser Service umfasst die Vorbereitung und elektronische Einreichung der Erklärung über die tatsächliche und wirksame Benutzung für $167 USD an Anwaltsgebühren.
Wichtig: Diese Frist ist streng und nicht verlängerbar. Bei Versäumnis erfolgt die automatische Löschung Ihrer Markeneintragung.
Was ist der Service für die Markenverlängerung?
Alle 10 Jahre muss Ihre mexikanische Marke verlängert werden, um den vollen Schutz aufrechtzuerhalten. Das Verlängerungsverfahren erfordert sowohl einen Verlängerungsantrag als auch eine Benutzungserklärung.
Unser Service für die Markenverlängerung umfasst den gesamten Prozess — die elektronische Einreichung des Verlängerungsantrags und der erforderlichen Benutzungserklärung — für $226 USD an Anwaltsgebühren.
Worin unterscheiden sich die beiden Services?
Service | Wann erforderlich | Was enthalten ist | Anwaltsgebühren | Am besten geeignet für |
Benutzungserklärung | 3. Jahr nach der Eintragung | Vorbereitung + Einreichung der Erklärung über die tatsächliche und wirksame Benutzung | $167 | Nur Einhaltung im 3. Jahr |
Markenverlängerung | 10. Jahr (und alle 10 Jahre danach) | Verlängerungsantrag + erforderliche Benutzungserklärung | $226 | Vollständige Verlängerung um 10 Jahre |
In der Regel benötigen Sie beide Services zu unterschiedlichen Zeitpunkten: die eigenständige Benutzungserklärung im 3. Jahr und den vollständigen Verlängerungsservice im 10. Jahr (der auch die Anforderung der Benutzungserklärung zum Zeitpunkt der Verlängerung erfüllt).
Wann genau sind diese Einreichungen fällig?
Benutzungserklärung (Jahr 3): Innerhalb eines strengen 3-Monats-Fensters, das am dritten Jahrestag des IMPI-Eintragungs-/Erteilungsdatums beginnt. Keine Nachfrist.
Markenverlängerung (Jahr 10+): Kann bis zu 6 Monate vor Ablauf eingereicht werden, mit einer 6-monatigen Nachfrist nach Ablauf (Verspätungsgebühren können anfallen).
Tipp: Prüfen Sie Ihre Eintragungsurkunde oder die IMPI-Datenbank (acervomarcas.impi.gob.mx) auf das genaue Eintragungs-/Erteilungsdatum. Bei Benennungen nach dem Madrid Protocol kann der Zeitpunkt der Benutzungserklärung bei der Verlängerung je nach WIPO-Mitteilungen leicht variieren — unser Team berücksichtigt diese Besonderheiten.
Muss ich einen Nachweis der Benutzung (Benutzungsnachweise) vorlegen?
Für die standardmäßige Einreichung der Benutzungserklärung (sowohl im 3. Jahr als auch bei der Verlängerung) ist eine formelle Erklärung in der Regel ausreichend. Ein Nachweis der Benutzung ist für diese spezifischen Einreichungen üblicherweise nicht erforderlich, Sie müssen jedoch in der Lage sein, wahrheitsgemäß die tatsächliche und wirksame Benutzung in Mexiko für die erfassten Waren/Dienstleistungen zu erklären. Unsere Anwälte beraten Sie zu den Besonderheiten Ihres Falls.
Was geschieht, wenn ich eine Frist versäume?
Versäumte 3-Jahres-Benutzungserklärung: Automatisches Erlöschen/Löschung der Eintragung. Eine Wiederherstellung ist in den meisten Fällen schwierig oder unmöglich.
Versäumte Verlängerung: Möglich während der 6-monatigen Nachfrist, jedoch mit zusätzlichen Risiken und möglichen Verspätungsgebühren. Eine fristgerechte Einreichung wird dringend empfohlen.
Wie lange dauert der Prozess?
Sobald wir Ihre Angaben und Ihre Bevollmächtigung erhalten haben, bereiten wir die Unterlagen vor und reichen sie elektronisch ein. Die meisten Einreichungen werden zügig abgeschlossen. Wir halten Sie während des gesamten Vorgangs auf dem Laufenden.
Welche Angaben muss ich machen?
In der Regel benötigen Sie:
Registernummer der Marke und Angaben
Angaben zum Inhaber/Anmelder
Erfasste Klassen und Waren/Dienstleistungen
Bestätigung der Benutzung (oder Angaben, falls Aspekte der Nichtbenutzung zu berücksichtigen sind)
Eine vorhandene Vollmacht (wir können bei Bedarf eine vorbereiten)
Unser Checkout-Prozess und unser Team fordern genau das an, was für Ihre spezifische Eintragung erforderlich ist.
Decken diese Services sowohl nationale Eintragungen als auch Benennungen nach dem Madrid Protocol ab?
Ja. Wir bearbeiten beides. Bei internationalen Eintragungen mit Benennung Mexikos sind die Kernanforderungen ähnlich, mit einigen verfahrensrechtlichen Unterschieden hinsichtlich Zeitpunkt und Einreichungsmethode, die unsere Anwälte übernehmen.
Wie beginne ich?
Wählen Sie den Service, der zu Ihrem Zeitplan passt:
Benötigen Sie die Benutzungserklärung im 3. Jahr? → Benutzungserklärung (Mexiko)
Bereit für Ihre 10-Jahres-Verlängerung? → Markenverlängerung (Mexiko)
Wenn Sie unsicher sind, welcher Service zutrifft, oder mehrere Marken haben, kontaktieren Sie unser Team — wir prüfen gerne Ihre Fristen und empfehlen den richtigen Service.
Haben Sie noch Fragen?
Wenden Sie sich an unser Support-Team oder vereinbaren Sie eine kurze Beratung. Wir helfen Ihnen, Ihre mexikanischen Marken ohne unnötige Komplexität oder Kosten zu schützen.
