Wann muss ich eine Markenverlängerung einreichen?
Die erste Verlängerung muss zwischen dem 5. und dem 6. Jahrestag Ihrer Markeneintragung eingereicht werden. Nach Ihrer ersten Verlängerung müssen Sie vor jedem 10. Jahrestag Ihrer Markeneintragung einreichen. Sie müssen daher eine Verlängerung vor Ablauf von Jahr 6, Jahr 10, Jahr 20, Jahr 30 und so weiter einreichen, bis Ihr Unternehmen die Marke nicht mehr benutzt.
Was muss ich bereitstellen, um die Verlängerung einzureichen?
Wir benötigen einen Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Marke weiterhin in derselben Weise benutzt, für die Sie ursprünglich die Anmeldung vorgenommen haben. Wenn sich die Zusammensetzung der Waren oder Dienstleistungen geändert hat, kann es an der Zeit sein, eine weitere Markenanmeldung einzureichen oder unbenutzte Waren und Dienstleistungen aus Ihrer Anmeldung zu streichen.
Was bedeutet „Benutzung im Geschäftsverkehr“ für die Markenverlängerung?
Um die Kriterien des USPTO für die „Benutzung im Geschäftsverkehr“ zu erfüllen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Aktive Verkäufe in den USA: Die mit der Marke verbundenen Waren oder Dienstleistungen müssen vor der Verlängerungsfrist an Verbraucher in den USA verkauft werden, wodurch nachgewiesen wird, dass die Marke weiterhin die Herkunft der Waren kennzeichnet.
Ordnungsgemäße Markendarstellung: Die Marke muss sichtbar auf den Waren selbst, den Etiketten, der Verpackung oder einem Medium erscheinen, über das die Waren/Dienstleistungen verkauft werden. Beispielsweise könnte eine Bekleidungsmarke ihre Marke auf T-Shirts, Mützen oder Produktetiketten anbringen.
Diese Regeln gelten gleichermaßen für alle Branchen und Arten von Waren.
Ist es möglich, bei der Verlängerung Änderungen an einer Marke vorzunehmen?
Kann der Verkauf vorhandener Lagerbestände als „Benutzung im Geschäftsverkehr“ gelten?
Ja, der Verkauf vorhandener Lagerbestände gilt als „Benutzung im Geschäftsverkehr“, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die verkauften Waren tragen die Marke wie oben dargelegt (z. B. auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht).
Diese Verkäufe erfolgen in den USA vor der Verlängerungsfrist.
Dies ist eine praktische Option, wenn Sie nicht mehr aktiv neue Artikel herstellen, aber noch ältere Bestände haben, die rechtmäßig mit der Marke versehen und zum Verkauf verfügbar sind. In die Verlängerungsanmeldung können jedoch nur Waren aufgenommen werden, die zum Zeitpunkt der Einreichung aktiv in den USA verkauft werden. Waren, die nicht mehr verkauft werden, müssen aus der Eintragung ausgeschlossen werden.
Es ist nicht möglich, die Wörter oder das Design einer Marke bei der Verlängerung zu ändern. Es ist erforderlich, dass wir unbenutzte Waren und Dienstleistungen während einer Verlängerung entfernen. Darüber hinaus muss, wenn die Marke an einen neuen Inhaber verkauft wurde, die Inhaberschaft vor der Verlängerung aktualisiert werden (durch eine gesonderte Einreichung).
Wenn die Marke für keine der aufgeführten Waren oder Dienstleistungen mehr benutzt wird, können Sie die Verlängerung nicht rechtmäßig einreichen. In diesem Fall:
Die Eintragung erlischt: Eine unbenutzte Marke, die die Anforderung der „Benutzung im Geschäftsverkehr“ nicht mehr erfüllt, kommt für eine Verlängerung nicht in Betracht, und das USPTO wird die Eintragung löschen.
Zukünftige Anmeldungen: Wenn Sie die Benutzung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen möchten, müssen Sie die Eintragung gemäß den Richtlinien des USPTO erneut beantragen, sobald die Marke wieder aktiv benutzt wird.
Wenn die Marke zur Bewerbung neuer Waren und Dienstleistungen benutzt wird, die nicht in der verlängerten Eintragung enthalten sind, sollte für diese Waren und Dienstleistungen eine neue Anmeldung eingereicht werden. Es ist nicht möglich, sie der verlängerten Eintragung hinzuzufügen.
Wie oft kann ich meine Marke verlängern?
Solange Sie Ihre Verlängerungen aktuell halten, bleibt Ihre Marke eingetragen. Derzeit gibt es in den USA Marken, die seit den 1800er-Jahren ununterbrochen eingetragen sind, zum Beispiel das Logo von Quaker Oats.
Was geschieht, wenn eine Markenverlängerung nicht eingereicht wird?
Wenn Sie nicht bis zur endgültigen Frist einreichen, wird Ihre Markeneintragung aufgegeben. Sie müssen eine neue Markenanmeldung einreichen, um Ihre Markenrechte zu sichern.
Was kostet die Einreichung einer Markenverlängerung?
Markavo berechnet eine Servicegebühr von $299, um die Arbeit für Sie durchzuführen. Für die Verlängerung im 6. Jahr erhebt die Behörde Amtsgebühren von $325 pro Klasse. Für jede Verlängerung im 10. Jahr betragen die Amtsgebühren $650 pro Klasse.
Können Sie die Erklärung der Unanfechtbarkeit nach Section 15 einreichen, wenn Sie die Verlängerung einreichen?
Ja. Markavo berechnet zusätzlich $99, und es fallen Amtsgebühren von $250 an. Sie haben die Möglichkeit, diesen Service zu Ihrer Bestellung hinzuzufügen, wenn wir Ihre Aufnahmeinformationen erfassen. Die Erklärung kann entweder bei der Verlängerung im 6. Jahr oder im 10. Jahr eingereicht werden.
Wie lange dauert es, eine Markenverlängerung einzureichen?
Die meisten Verlängerungen werden innerhalb von 3-4 Werktagen nach Eingang der Zahlung sowie aller erforderlichen Informationen und Amtsgebühren vom Kunden eingereicht.
Wie bezahle ich Markavo für eine Markenverlängerung?
Wie bei allen unseren Services besteht der erste Schritt darin, die Anwaltsgebühr zu bezahlen, indem Sie die Seite des Markenverlängerungsservice hier aufrufen:
Wenige Augenblicke nach der Zahlungsfreigabe erhalten Sie per E-Mail ein Aufnahmeformular, in dem Sie uns zusätzliche Informationen zu Ihrer zu verlängernden Marke mitteilen.
Unmittelbar bevor Ihr Anwalt die Markenverlängerung einreicht, werden die Amtsgebühren über die bei uns hinterlegte Zahlungsmethode belastet.
