Die meisten Markenanmeldungen erfordern die Erfassung und Prüfung einer erheblichen Menge an Informationen, die zu 100 % korrekt sein müssen, damit eine Eintragung rechtlich gültig ist. Wir haben einen schlanken Prozess entwickelt, der es uns ermöglicht, eine Vielzahl von Markenangelegenheiten effizient und organisiert zu bearbeiten.
Schritt 1: Bezahlen Sie die Leistung auf unserer Website
Der erste Schritt, bevor Sie rechtliche Beratung erhalten, besteht darin, die Anwaltsgebühr für die von Ihnen benötigte Leistung auf unserer Website zu bezahlen. Damit beauftragen Sie die Kanzlei mit der Bearbeitung Ihres Projekts.
Schritt 2: Füllen Sie unser Aufnahmeformular aus
Innerhalb weniger Minuten nach Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie einen Link zu einem Aufnahmeformular. Dieser wird von [email protected] an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie bei unserem Online-Checkout angegeben haben. Wenn Sie Ihre Mobiltelefonnummer angegeben haben und sich in den USA, Kanada oder dem Vereinigten Königreich befinden, senden wir Ihnen diesen Link auch per SMS.
Wir können mit Ihrer Bestellung erst fortfahren, wenn Sie das Aufnahmeformular ausgefüllt haben. Die Zahlung in Schritt 1 liefert uns nicht die Informationen, die wir für eine Markenanmeldung benötigen.
Es gibt keine falschen Antworten im Aufnahmeformular. Alles, was Sie angeben, wird von Ihrem Anwalt geprüft, bevor es beim USPTO (U.S. Patent and Trademark Office) eingereicht wird.
Schritt 3: Anwaltliche Prüfung und Beratung
Ihr ausgefülltes Aufnahmeformular wird Ihrem Anwalt zugewiesen. Dieser prüft Ihre Angaben auf häufige Fehler, führt Markenrecherchen durch, stellt Rückfragen, um unklare oder fehlende Informationen zu erfassen, und erteilt rechtliche Beratung.
Viele Projekte werden vollständig per E-Mail, SMS oder WhatsApp abgewickelt. Einige sehr komplexe Angelegenheiten erfordern eine terminierte telefonische Beratung. In allen Fällen, unabhängig davon, wo auf der Welt Sie leben, ist es einfach, uns zu kontaktieren.
Schritt 4: Sie prüfen den vorgeschlagenen Entwurf und die Amtsgebühren
Sobald Sie und Ihr Anwalt die Einzelheiten dazu festgelegt haben, was Ihre Markenanmeldung umfassen wird, sendet Ihnen dieser eine Nachricht mit einem Entwurf der Informationen, die bei der Behörde eingereicht werden. Wir fügen außerdem eine Aufschlüsselung der Amtsgebühren bei, die wir der Kreditkarte belasten, die Sie uns in Schritt 1 angegeben haben.
Sie müssen die Entwurfsinformationen prüfen, deren Richtigkeit bestätigen und alle Amtsgebühren bezahlt haben, bevor wir mit Schritt 5 fortfahren können.
Dies ist Ihre Gelegenheit, Rechtschreibfehler oder ungenaue Postanschriften zu erkennen oder letzte Fragen zu den Amtsgebühren zu stellen, bevor wir diese Informationen beim USPTO einreichen.
Schritt 5: Wir reichen ein und Sie unterzeichnen Erklärungen elektronisch
Nach Erhalt Ihrer Bestätigung und dem Einzug etwaiger erforderlicher Amtsgebühren übermitteln wir die Anmeldung an das USPTO.
Bei vielen, jedoch nicht allen Anmeldungen ist es erforderlich, dass der Inhaber der Marke oder ein Vertreter des Markeninhabers im Rahmen des Verfahrens Erklärungen beim USPTO elektronisch unterzeichnet.
Sie sollten Online-Erklärungen unverzüglich unterzeichnen, sobald sie Ihnen von Ihrem Anwalt zugesandt werden. Anmeldungen, die Unterschriften erfordern, sind erst vollständig oder angenommen, wenn Sie dies tun.
Ihr Anwalt sendet Ihnen einen Link, über den Sie etwaige Erklärungen elektronisch unterzeichnen können.
Schritt 6: Warten Sie geduldig auf die Behörde
Das USPTO ist außerordentlich langsam, und es gibt keine „Fast-Track“-Option. Fast jede Anmeldung wartet mehrere Monate, bevor sie überhaupt von einem Anwalt der Behörde geprüft wird. Ihr Anwalt nennt Ihnen bei der Einreichung eine Schätzung Ihrer Wartezeit. Während Sie warten, verfolgen wir den Status Ihrer Anmeldungen und informieren Sie, wenn ein Punkt zu klären ist.
Obwohl das USPTO ein Jahr oder länger braucht, um eine Marke offiziell einzutragen, datieren Ihre Markenrechte, sobald die Marke eingetragen ist, auf den Tag zurück, an dem Sie die Anmeldung eingereicht haben. Praktisch gesehen ist Ihre Marke ab dem Tag geschützt, an dem wir die Anmeldung einreichen; daher spielt es keine wesentliche Rolle, dass das Prüfungsverfahren so langsam ist.
