Bei der Anmeldung einer Marke für Waren ist es unerlässlich, ordnungsgemäße Benutzungsnachweise einzureichen, um zu zeigen, wie die Marke im Geschäftsverkehr benutzt wird. Dieser Artikel erläutert, was Mandanten bereitstellen müssen, einschließlich der Verwendung von Fotos physischer Produkte und Online-E-Commerce-Beispielen.
Verständnis von Benutzungsnachweisen für Marken
Ein Benutzungsnachweis für eine Marke ist ein Beispiel dafür, wie die Marke auf Waren im Geschäftsverkehr benutzt wird. Das United States Patent and Trademark Office (USPTO) verlangt diese Benutzungsnachweise, um sicherzustellen, dass die Marke so benutzt wird, dass Verbraucher sie als Herkunftskennzeichen für die Waren erkennen können.
Arten akzeptabler Benutzungsnachweise für Waren
1. Etiketten und Anhänger: Dies sind die einfachsten Arten von Benutzungsnachweisen. Diese müssen direkt an den Waren oder der Verpackung angebracht sein.
Beispiel: Ein Etikett, das an einem JCREW®-Pullover angebracht ist, zusammen mit einem JCREW®-Markenanhänger.
2. Verpackung: Die Verpackung muss die Marke deutlich zeigen.
Beispiel: BEATS STUDIO®-Markenverpackung für Kopfhörer.
3. Fotografien des Produkts: Wenn die Marke gestempelt, eingraviert oder auf andere Weise dauerhaft auf den Waren angebracht ist, ist eine Fotografie, die diese Benutzung zeigt, akzeptabel.
Beispiel: Dieselmotor mit in das Metall gestempelter Marke CUMMINS®.
Verwendung von Online-E-Commerce-Beispielen
Im heutigen digitalen Zeitalter werden viele Waren online verkauft. Das USPTO akzeptiert Screenshots von E-Commerce-Websites als Benutzungsnachweise, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Anforderungen an E-Commerce-Benutzungsnachweise
Eine Website allein reicht nicht aus, um die „Benutzung im Geschäftsverkehr“ nachzuweisen. Die Benutzung im Geschäftsverkehr setzt voraus, dass Kunden Ihre Website aufsuchen und dort auch Bestellungen aufgeben.
1. Screenshot der Webseite: Der Screenshot sollte die vollständige Webseite umfassen, auf der das Produkt verkauft wird.
2. Sichtbarkeit der Marke: Die Marke muss prominent in der Nähe des Produkts angezeigt werden.
3. Preisangaben: Die Seite sollte den Produktpreis anzeigen, um zu belegen, dass das Produkt zum Kauf verfügbar ist.
4. Schaltfläche „Buy Now“: Die Webseite muss eine funktionierende Schaltfläche „Buy Now“ oder eine vergleichbare Kaufschaltfläche aufweisen, um zu zeigen, dass Verbraucher das Produkt direkt über die Website kaufen können.
Beispiel: DAKOTA LITHIUM®-E-Commerce-Shop, der das Logo oben links, den Preis und eine Schaltfläche „add to cart“ anzeigt.
Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Werbematerial: Werbung allein reicht als Benutzungsnachweis für Waren nicht aus. Sie müssen außerdem Verkäufe an tatsächliche Kunden getätigt haben (keine Scheinverkäufe an Freunde oder Familienangehörige zum Zweck der Fertigstellung der Markenanmeldung).
- Unvollständige Angaben bei E-Commerce-Benutzungsnachweisen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Elemente (Marke, Produkt, Preis, Kaufoption) in Ihren Benutzungsnachweisen enthalten sind.
-Bekleidungsmarken unterliegen besonderen Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Marke als Marke benutzen und nicht lediglich als Gestaltungselement auf Ihrer Kleidung. Siehe Bekleidungsmarken und der Einwand der lediglich ornamentalen Gestaltung.
Fazit
Die Bereitstellung ordnungsgemäßer Benutzungsnachweise ist ein entscheidender Schritt im Verfahren der Markenanmeldung für Waren. Unabhängig davon, ob Sie Fotografien physischer Produkte oder Online-E-Commerce-Beispiele verwenden, stellen Sie sicher, dass die Benutzungsnachweise eindeutig zeigen, wie die Marke im Geschäftsverkehr benutzt wird. Indem Sie diese Leitlinien befolgen, können Sie zu einem reibungslosen und erfolgreichen Verfahren der Markeneintragung beitragen.




