Die Einreichung einer neuen Markenanmeldung in den USA umfasst die Erfassung detaillierter Informationen über den Anmelder, die Marke und deren beabsichtigte oder tatsächliche Benutzung. Nachfolgend finden Sie eine umfassende Liste der Informationen, die Sie zusammenstellen müssen, bevor Sie Ihre Anmeldung beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) beginnen.
Die nachstehenden Informationen werden bereitgestellt, da wir häufig um eine erschöpfende Darstellung der Angaben gebeten werden, die für die Einreichung einer US-Markenanmeldung erforderlich sind. Es handelt sich um ein kompliziertes Verfahren, und ein Großteil der nachstehenden Informationen ist nicht für jede Anmeldung erforderlich.
Unser Aufnahmeprozess vereinfacht die Erfassung dieser Informationen erheblich. Anstatt alle nachstehenden Informationen vorab zusammenzustellen, empfehlen wir Ihnen, einfach ein Markenpaket zu bezahlen und anschließend unseren Aufnahmeprozess zu durchlaufen. Das spart Ihnen erheblich Zeit und ermöglicht uns, Ihr Projekt schnell und effizient abzuschließen.
1. Angaben zum Anmelder
• Vollständiger gesetzlicher Name: Der Name der natürlichen Person oder der juristischen Person, die die Marke anmeldet.
• Handelt es sich beim Anmelder um ein Unternehmen, geben Sie den genauen gesetzlichen Namen des Unternehmens an.
• Art des Anmelders:
• Einzelperson
• Corporation
• Partnership
• LLC (Limited Liability Company)
• Trust
• Joint Venture
• Sonstige Rechtsform
• Anschrift des Anmelders:
• Straße und Hausnummer
• Stadt
• Bundesstaat
• Postleitzahl
• Land
• Staatsangehörigkeit/Nationalität:
• Bei natürlichen Personen: Geben Sie die Staatsangehörigkeit an. Bei Einzelunternehmen stellen Sie sicher, dass der Name des einzelnen Inhabers mit dem amtlichen Ausweisdokument übereinstimmt, und geben Sie die Staatsangehörigkeit eindeutig an.
• Bei juristischen Personen: Geben Sie den Bundesstaat oder das Land der Gründung bzw. Errichtung an. Sofern auf Einzelunternehmen anwendbar, sollten Änderungen bestätigen, dass diese Angaben mit den vom USPTO genehmigten Formaten übereinstimmen.
• E-Mail-Adresse: Diese ist für alle elektronischen Mitteilungen bezüglich der Marke erforderlich.
• Angaben zur zeichnungsberechtigten Person:
• Name und Funktion der Person, die im Namen der juristischen Person unterzeichnet (falls zutreffend).
2. Angaben zur Marke
• Markentyp: Geben Sie an, ob es sich bei der Marke um Folgendes handelt:
• Eine Standard Character Mark (Wortmarke) oder
• Eine Special Form Mark (Logo, stilisierte Gestaltung usw.).
• Klare Wiedergabe der Marke:
• Bei einer Wortmarke: Geben Sie den Text genau so ein, wie er geschützt werden soll.
• Bei einer Bildmarke: ein klares, hochwertiges Bild der Marke (JPEG-Format, max. Größe 5 MB).
• Übersetzung oder Transliteration: Enthält die Marke Wörter oder Schriftzeichen, die nicht Englisch sind, geben Sie die Übersetzung oder Transliteration an und erläutern Sie erforderlichenfalls die Bedeutung.
• Beschreibung der Marke (falls zutreffend):
• Bei Bild- oder Logomarken beschreiben Sie die Elemente der Gestaltung.
• Geben Sie eine detaillierte Erläuterung aller verwendeten Farben an, wenn Sie Farbe als Bestandteil der Marke beanspruchen.
3. Waren und Dienstleistungen
• Identifizierung der Waren/Dienstleistungen: Geben Sie die genauen Waren oder Dienstleistungen an, die die Marke abdecken soll. Bei der Beschreibung von Dienstleistungen, beispielsweise geführte Touren, nehmen Sie detaillierte Elemente wie Kundenzahlungen, Ortsbesuche und Informationsinhalte auf.
• Verwenden Sie das Acceptable Identification of Goods and Services Manual des USPTO, um die Richtigkeit sicherzustellen. Dieses Maß an Präzision hilft, eine Zurückweisung aufgrund vager Beschreibungen zu vermeiden, und stellt sicher, dass die Anmeldung die Dienstleistung zutreffend widerspiegelt.
• Beispielkategorien: Bekleidung, Software, Finanzdienstleistungen, Einzelhandelsdienstleistungen usw.
Accessoires: Haaraccessoires (z. B. Haarbänder, Clips) werden in Klasse 26 eingeordnet.
Bekleidung: Kleidungsstücke wie Hemden und taktische Hemden fallen unter Klasse 25.
Schmuck: Gegenstände wie Halsketten, Ringe und Armbänder fallen unter Klasse 14.
Ausrüstung: Taktische Helme gehören in Klasse 9, Taschenlampen in Klasse 11, Hochdruckreinigerpistolen in Klasse 7 und Autowaschbürsten unter Klasse 21.
• Klasse der Waren/Dienstleistungen: Marken werden anhand der Art der Waren oder Dienstleistungen in bestimmten „internationalen Klassen“ angemeldet. Für jede Klasse fällt eine gesonderte Anmeldegebühr an. Diese Identifizierung ist entscheidend, da jede Klassengruppe klar festlegt, wie die Marke auf einen bestimmten Satz von Waren oder Dienstleistungen Anwendung findet, und so hilft, Überschneidungen oder Streitigkeiten zu vermeiden.
• Zu den gängigen Klassen gehören:
• Klasse 25: Bekleidung
• Klasse 9: Computersoftware
• Klasse 35: Unternehmensdienstleistungen
• Sie können mehrere Klassen in einer Anmeldung einreichen, müssen jedoch für jede Klasse Angaben machen.
Schutzumfang innerhalb der Klassifikationen
Auch wenn Sie innerhalb einer Klasse bestimmte Waren auflisten (z. B. Hemden, Hosen, Hüte), schützt die daraus resultierende Eintragung die Marke für die gesamte Klassifikation. Dies bietet die Flexibilität, innerhalb der Klasse ohne zusätzliche Anmeldungen zu expandieren.
4. Benutzung der Marke
• Anmeldegrundlage:
• Benutzung im Geschäftsverkehr: Wird die Marke bereits benutzt, geben Sie Folgendes an:
• Datum der Erstbenutzung irgendwo: Das Datum, an dem Sie die Marke erstmals irgendwo benutzt haben.
• Datum der Erstbenutzung im Geschäftsverkehr: Das Datum, an dem die Marke erstmals im US-Geschäftsverkehr benutzt wurde (Verkäufe, Werbung usw.).
• Benutzungsnachweis: Nachweis, der zeigt, dass die Marke im Geschäftsverkehr für die aufgeführten Waren/Dienstleistungen benutzt wird (z. B. Produktetiketten, Verpackungen, Werbung).
• Benutzungsabsicht: Wird die Marke noch nicht benutzt, besteht jedoch eine bona fide Absicht, sie in Zukunft zu benutzen, können Sie auf Grundlage der Benutzungsabsicht anmelden. Ein Benutzungsnachweis muss später eingereicht werden.
• Geografische Benutzungsgebiete: Wird die Marke nur in bestimmten geografischen Gebieten benutzt, listen Sie diese auf.
5. Prioritätsbeanspruchung (falls zutreffend)
• Ausländische Markenanmeldungen: Wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate eine ausländische Markenanmeldung eingereicht haben, können Sie die Priorität aus dieser ausländischen Anmeldung beanspruchen.
• Geben Sie den Anmeldetag und das Land der ausländischen Anmeldung an.
• Internationale Markeneintragungen: Ist die Marke bereits international eingetragen, machen Sie entsprechende Angaben.
6. Sonstige Angaben
• Inhaberschaftsangabe: Sind Sie Inhaber einer verwandten eingetragenen Marke, geben Sie die Registernummer und weitere relevante Angaben an.
7. Anmeldegebühren
• Anmeldegebühren: Für jede Klasse von Waren/Dienstleistungen fällt eine gesonderte Gebühr an, die nicht erstattungsfähig ist. Umfasst Ihre Marke beispielsweise Waren in drei verschiedenen Klassen, müssen Sie Gebühren für jede dieser Klassen entrichten.
8. Erklärung und Unterschrift
• Die Anmeldung muss eine unterzeichnete Erklärung enthalten, in der bestätigt wird, dass alle gemachten Angaben wahr sind und dass der Anmelder das Recht hat, die Marke zu benutzen.
• Die zeichnungsberechtigte Person muss diese Erklärung unterzeichnen. Bei Unternehmen ist dies in der Regel ein Geschäftsführer oder Direktor.
9. Zusätzliche Unterlagen (falls erforderlich)
• Enthält die Marke den Namen, die Unterschrift oder das Abbild einer Person, ist die schriftliche Einwilligung dieser Person erforderlich.
• Enthält die Marke eine Flagge, ein Wappen oder sonstige amtliche Hoheitszeichen eines US-Bundesstaates oder eines ausländischen Staates, können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Fazit
Stellen Sie vor der Einreichung einer Markenanmeldung sicher, dass alle vorstehenden Informationen zusammengestellt sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Je gründlicher Ihre Vorbereitung ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Anmeldung Verzögerungen oder Zurückweisungen erfährt.
