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Wer sollte als Inhaber einer Markenanmeldung angegeben werden?

Eine Marke ist ungültig, wenn der Inhaber nicht die Person oder der Rechtsträger ist, der die Waren und Dienstleistungen kontrolliert.

Eine Markeneintragung kann ungültig sein, wenn der Inhaber nicht die Person oder der Rechtsträger ist, der die Art und Qualität der unter der Marke angebotenen Waren und Dienstleistungen kontrolliert.

Allzu oft reichen Gesellschafter und Führungskräfte von Unternehmen Markenanmeldungen auf ihren eigenen persönlichen Namen ein, anstatt auf ihre LLC oder Corporation, in der Annahme, dass sie dadurch ein gewisses Maß an Vermögensschutz erlangen, den sie sonst möglicherweise nicht hätten, oder Einfluss gegenüber Geschäftspartnern. In Wirklichkeit haben sie damit lediglich für eine Anmeldung bezahlt, die wahrscheinlich nichtig und nicht durchsetzbar ist.

Wenn eine LLC, Corporation, Personengesellschaft, gemeinnützige Organisation, ein Einzelunternehmen oder eine andere juristische Person existiert und der Rechtsträger ist, der die mit der Marke versehenen Waren und Dienstleistungen bereitstellt, muss sie als Inhaber der Marke angegeben werden. Diese Regel gilt auch für LLCs und Corporations, bei denen es nur einen Gesellschafter oder Eigentümer gibt, da die LLC und die Corporation rechtlich vom individuellen Eigentümer getrennt sind.

Wenn kein Rechtsträger zum Zweck der Bereitstellung der mit der Marke versehenen Waren und Dienstleistungen gegründet wurde, sollte als Inhaber die natürliche Person oder die natürlichen Personen angegeben werden, die die Waren und Dienstleistungen unter der Marke anbieten. Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, die Marke zu einem späteren Zeitpunkt auf das neu gegründete Unternehmen zu übertragen, wenn Sie planen, zu einem späteren Zeitpunkt eine Corporation oder einen anderen Rechtsträger zu gründen.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zur Inhaberschaft.

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